Sie kennen es bestimmt auch: In Eigentümerversammlungen wird ewig ohne Ergebnis über Entscheidungen diskutiert. Das ändert sich nun. Bisher mussten Entscheidungen entweder einstimmig oder in großer Mehrheit getroffen werden. Egal ob es um Sanierungen oder Modernisierungen geht – häufig kommt es zu keinem Kompromiss. Die Frage nach Notwendigkeit oder nach den Kosten ist ein Thema zum Streiten.
Mit der WEG-Reform 2020 soll sich dieses Problem ändern und mögliche Hürden beseitigen.
Text: Ellen Reßmann, Titelbild: Roman Babakin – stock.adobe.com
Was ändert sich für Wohnungsbesitzer?
Zunächst treten mit der Reform vier neue Änderungen in Kraft, auf die der Wohnungsbesitzer rechtlich einen Anspruch hat.
- Jeder Wohnungsbesitzer hat ein Recht auf altersgerechten und barrierefreien Aus- oder Umbau der Wohnung.
- Eigentümer müssen den Einbau einer Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge ermöglichen. Der Bau entsteht jedoch auf Kosten des Besitzers.
- Jeder Wohnungsbesitzer hat einen Anspruch auf einbruchssichere Türen.
- Der Eigentümer muss für jeden Besitzer einen Glasfaseranschluss zur Verfügung stellen.
Was ändert sich für die Wohnungseigentümer?
Mit der WEG-Reform 2020 ist nun nicht mehr die große Mehrheit oder die gesamte Eigentümergemeinschaft erforderlich, um über bauliche Veränderungen zu entscheiden. Dazu zählen Maßnahmen, die zu nachhaltigen Kosteneinsparungen führen oder die Wohnanlage in einen zeitgemäßen Zustand versetzen, wie zum Beispiel:
- Sanierungen von Fassade und Dach
- Modernisierungen von Wasserleitungen oder Heizanlagen
- Installation von Solaranlagen
Nun wird nur noch eine einfache Mehrheit für den Entschluss benötigt: Es zahlen dann nur diejenigen, die die Entscheidung befürwortet haben. Jedoch können auch nur diese dann von der baulichen Veränderung einen Nutzen haben.
Wenn zwei Drittel der Eigentümer einen Entschluss befürworten, dann gilt die Entscheidung für alle. Alle zahlen, solange die Kosten nicht unverhältnismäßig hoch sind.
Zudem können Beschlüsse gefasst werden, ohne dass alle Eigentümer auf der Eigentümerversammlung anwesend sind. Es muss auch möglich sein, online teilzunehmen und eine Versammlung kann nun auch in Textform, zum Beispiel per Mail, einberufen werden. Die Einberufungsfrist für diese wurde zudem auf drei Wochen verlängert.
Bausanierungen sind nach der WEG-Reform nur noch von den Eigentümern zu tragen, die auch dafür gestimmt haben. Foto: IRINA – stock.adobe.com
Was ändert sich für den Verwalter?
Auch für Verwalter ändert sich einiges. Vor der WEG-Reform 2020 durfte der Verwalter nur kleinere Reparaturen eigenverantwortlich durchführen. Für alles andere war eine Beschlussfassung durch die Eigentümer notwendig. Das ist nun nicht mehr so: Der Verwalter darf nun auch auf eigene Verantwortung bedingt Versorgungs- und Dienstleistungsverträge abschließen.
Allerdings ist es nun die offizielle Aufgabe des Verwaltungsbeirats, den Verwalter in seiner Tätigkeit zu korrigieren. Zudem kann der Verwalter nun jederzeit abberufen werden – vorher ging es nur mit einem wichtigen Grund.
Hausverwalter dürfen seit der WEG Reform 2020 eigenständig notwendige Baumaßnahmen durchführen. Foto: obeyleesin – stock.adobe.com
Fazit: Mit der WEG-Reform 2020 werden besonders die Vorgaben für die Eigentümerversammlungen geändert, sodass Beschlüsse schneller und von weniger Leuten getroffen werden können. Somit steht der Modernisierung planmäßig nichts mehr im Wege!